ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PLABBA GMBH
Allgemeines
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen der PLABBA GmbH mit Kunden. Der Kunde erkennt sie mit der Erteilung eines Auftrages/mit der Bestellung als für ihn verbindlich an. Sofern in einem gesonderten Vertrag Bedingungen schriftlich vereinbart werden, welche von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, gehen die Regelungen des Vertrages vor.
Angebot, Preise
Sämtliche von PLABBA bekannt gegebenen Preise verstehen sich ab Werk einschließlich der Verpackung, jedoch ausschließlich Versandspesen.
Die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt gesondert nach Maßgabe der am Tage der Lieferung bzw. Leistung geltenden gesetzlichen Vorschriften. Preisänderungen – auch ohne vorherige Ankündigung – sind PLABBA vorbehalten. Ebenso bleiben technische sowie sonstige Änderungen im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Versand, Lieferung, Leistungserbringung
Unabhängig von der durch PLABBA organisierten Versicherung reist die Ware in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und unabhängig davon, welches Transportmittel verwendet wird, bzw. wer das Transportmittel wählt. Die Kosten der Transportversicherung gehen zu Lasten des Kunden. Sofern keine andere Regelung getroffen wird, gilt der Sitz der PLABBA GmbH als vereinbarter Ort der Leistungserbringung durch PLABBA. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, geht die Preisgefahr mit Absendung der Ware – bei Annahmeverzug des Kunden mit der Versandbereitschaft von PLABBA – auf den Kunden über. Die Wahl des Versandortes und des Beförderungsweges sowie Transportmittels und des Transportunternehmens erfolgt, wenn nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, durch PLABBA nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für billigste und schnellste Beförderung.
Angegebene Liefer- und Abladezeiten sind stets unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Stellt der Kunde das Transportmittel, so ist er für die pünktliche Bereitstellung verantwortlich. Etwaige Verspätungen sind PLABBA rechtzeitig mitzuteilen. Daraus entstehende Kosten trägt der Kunde.
Mängelrügen
Der Kunde muss die gelieferte Ware / die durch PLABBA erbrachte Leistung unverzüglich auf allfällige Mängel untersuchen. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen / Leistungen sowie Beanstandungen erkennbarer Mängel sind PLABBA spätestens zehn Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen, nicht erkennbare Mängel und Fehler dagegen unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln und Fehlern gilt die Lieferung als genehmigt und ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Gewährleistung
Bei begründeten und fristgerechten Mängelrügen wird PLABBA unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden Gewähr durch Verbesserung, Gewährung eines Preisnachlasses oder Ersatzlieferung (Umtausch) vornehmen oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Die Wahl des jeweiligen Gewährleistungsbehelfes bleibt PLABBA vorbehalten.
Andere wie immer geartete Ansprüche gegen PLABBA, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten Schadens oder Folgeschadens sind – soweit rechtlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Erfüllung einer begründeten Gewährleistungsverpflichtung hat keinen Einfluss auf etwaige gegenüber Dritten abgegebenen Garantieerklärungen. Wirkt daher weder im Zusammenhang mit der Gewährleistung noch mit der Garantie fristverlängernd.
Warenrücknahme
Rücksendungen von gelieferter Ware dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von PLABBA erfolgen. Sollte die Ware dennoch zurückgesandt werden, sind PLABBA sämtliche Kosten, die als Folge daraus erwachsen, zu ersetzen. Aus einer Übernahme der zurückgesandten Ware können seitens des Kunden keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechtsfolgen abgeleitet werden. Für den Fall der vereinbarten Warenrücknahme behält sich PLABBA vor, für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr einzuheben und bei der Gutschrift des Warenwertes einen dem Alter und Zustand der Ware entsprechenden Abschlag zu berücksichtigen. Die Höhe des Abschlages wird von PLABBA festgesetzt.
Haftungsausschluss
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von PLABBA sowie von Erfüllungsgehilfen von PLABBA ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus etwaig abgegebenen Garantien. Weiters gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei PLABBA zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Zahlung
Rechnungen für Lieferungen von Waren werden gemäß den jeweils getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über ein Zahlungsziel zwischen den Vertragsparteien besteht, sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Faktura fällig. Auf Wunsch von PLABBA kann die Zahlung auf Bankeinzug oder Nachnahme umgestellt werden. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen.
Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz vereinbart. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von PLABBA schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, gegen ihn Exekutionsmaßnahmen geführt werden, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Sanierungsverfahren beantragt oder über sein Vermögen Insolvenz eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, ist PLABBA berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft
erscheinen lassen. Außerdem ist PLABBA in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, gegebene Sicherheiten zu verwerten und vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen PLABBA an Dritte, sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PLABBA ist unzulässig.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtung des Kunden, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc. Eigentum von PLABBA. Wird die Ware weiterverkauft, tritt der Kunde die Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an PLABBA ab. Der Kunde ist verpflichtet die Abtretung durch Setzung der Buchvermerke in seinen Büchern kenntlich zu machen und auf Verlangen von PLABBA die Namen der Kaufpreisschuldner bekanntzugeben sowie die zedierten Forderungen ziffernmäßig genau zu bezeichnen. Die Abtretung wird von PLABBA angenommen. Etwaige Gebühren bzw. Steuern im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Kunde und wird PLABBA diesbezüglich schad- und klaglos halten. PLABBA ist jederzeit berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware stets gegen die üblichen Risiken wie etwa Elementarereignisse in ausreichendem Umfang versichert zu halten und dies PLABBA auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt hiermit seine eventuellen Versicherungsansprüche an PLABBA ab. Der Kunde ist weiters verpflichtet die Ware den Anweisungen von PLABBA und dem Stand der Technik entsprechend zu lagern. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Geistiges Eigentum
Angebote und Projekte sowie von PLABBA übermittelte Zeichnungen, Maßbilder und Beschreibungen sind geistiges Eigentum von PLABBA und dürfen weder vervielfältigt noch ohne Zustimmung von PLABBA genutzt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Zulässig ist die unveränderte Nutzung des Geistigen Eigentums im Rahmen des Weiterverkaufes der gelieferten Ware.
Verpackung
Soweit PLABBA gesetzlich verpflichtet ist, die Transport- und Umverpackung zurückzunehmen, trägt der Kunde die Kosten für den Rücktransport der verwendeten Verpackungen.
Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die PLABBA oder einen ihrer Vorlieferanten treffen, berechtigen PLABBA, die Lieferungen für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein: Alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie zB Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen; ferner Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportstörungen, Aus-, Ein- und Durchfuhrverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall; weiters Betriebsstörungen wie zB Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern wären.
Exportklausel
Reexporte des Kunden bedürfen in jedem Fall der vorgehenden schriftlichen Zustimmung durch PLABBA.
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden bzw. in Zukunft zur Verfügung gestellt werden, durch PLABBA für Zwecke des Marketings u.a. durch Einrichtung einer Kundendatei, erfolgen kann. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden widerrufen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das österreichische Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechtes. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Landesgericht Salzburg vereinbart. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz von PLABBA.